Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung im Vergleich 2024

Für den Abschluss einer Versicherung ist natürlich immer der gesundheitliche Zustand des Versicherungsnehmers ausschlaggebend. Vor allem die Beitragshöhe richtet sich nach dem Gesundheitszustand. Aus diesem Grund muss des öfteren eine Gesundheitsprüfung durchgeführt werden, um alle möglichen Risiken und Fragen abklären zu können. Ob das auch bei der Risikolebensversicherung der Fall ist, erfahren Sie hier in unserem Vergleich!

  Versicherung Informationen Preis* Vertragslaufzeit Bewertungen zum Antrag
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  • Beiträge garantiert
  • ohne Risikoprüfung
  • direkt online abschließbar
  • Nachversicherung möglich
9,38 €monatlich
  • Mindestlaufzeit: 5 Jahre
  • Höchstlaufzeit: 35 Jahre
  • ohne Verlängerungsoption

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  • monatliches Kündigungsrecht
  • Extra-Kindergeld
  • Beitragsbefreiung möglich
  • Dynamik-Option
8,21 €monatlich
  • Mindestlaufzeit: 5 Jahre
  • Höchstlaufzeit: 45 Jahre
  • mit Verlängerungsoption

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  • Erhöhungsoption
  • Dynamik-Option
  • Kinderbonus
  • Beitragsbefreiung möglich
9,33 €monatlich
  • Mindestlaufzeit: 1 Jahr
  • Höchstlaufzeit: 50 Jahre
  • mit Verlängerungsoption

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  • inkl. Erhöhungsoption
  • steuerlich absetzbar
  • zu zahlender Beitrag garantiert
  • kurze bis keine Gesundheitsprüfung
6,98 €monatlich
  • Mindestlaufzeit: 10 Jahre
  • Höchstlaufzeit: 50 Jahre
  • mit Verlängerungsoption

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  • inkl. Nachversicherungsgarantie
  • steuerlich absetzbar
  • Einmalbeitrag möglich
  • auch für finanzielle Absicherung
8,88 €monatlich
  • Mindestlaufzeit: 5 Jahre
  • Höchstlaufzeit: 52 Jahre
  • mit Verlängerungsoption

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  • Schutz ab Antragseingang
  • Nachversicherungsgarantie
  • Kinderbonus
  • Dynamik-Option
8,16 €monatlich
  • Mindestlaufzeit: 5 Jahre
  • Höchstlaufzeit: 45 Jahre
  • mit Verlängerungsoption

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  • Absicherung von Krediten
  • hohe Risikoschutz
  • online abschließbar
  • Nachversicherungsgarantie
17,52 €monatlich
  • Mindestlaufzeit: 1 Jahr
  • Höchstlaufzeit: 40 Jahre
  • mit Verlängerungsoption

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  • tägliches Kündigungsrecht
  • ausgezeichneter Schutz
  • anonyme Online-Risikoprüfung
  • günstiger Festpreis
9,64 €monatlich
  • Mindestlaufzeit: 5 Jahre
  • Höchstlaufzeit: 35 Jahre
  • ohne Verlängerungsoption

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* Die Berechnung der Preise erfolgte auf Basis einer Beispielrechnung.
Dabei wurden folgende Merkmale für die Berechnung berücksichtigt: Nichtraucher, 150.000 € Versicherungssumme, 30 Jahre Vertragslaufzeit, Alter: 30 Jahre, Beruf: Büroangestellte/r

Eine Risikolebensversicherung schützt ausschließlich vor dem Todesfall. Ihre Aufgabe besteht darin, die Angehörigen abzusichern wenn der Hauptverdiener plötzlich durch einen tragischen Unfall oder durch eine Erkrankung nicht mehr existent ist. Zudem sollen mit der Versicherungssumme anfallende Kosten für die Beisetzung und weitere damit verbundene Formalitäten gedeckt werden. Im Vergleich zu anderen Versicherungsarten ist die Risikolebensversicherung als sehr günstig zu bezeichnen, denn die eingezahlten Prämien werden nur im Todesfall an die Angehörigen ausgeschüttet. Bei einer vorzeitigen Auflösung bleiben diese jedoch beim Versicherungsträger. Doch die Kosten hängen auch davon ab, wie die gesundheitliche Bewertung des Klienten ausfällt. Zudem wird anhand dieser Werte auch die Vergabe der Versicherung an sich überprüft. Doch kann eventuell auch eine Lebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden? Welche Faktoren sind damit verbunden und was bedeutet der Terminus Risikovoranfrage? Hier sollen die Antworten gegeben werden.

Kann man eine Lebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung abschließen?

Wer eine Risikolebensversicherung besitzt, ist klar im Vorteil, denn für ihn stellen neben den persönlichen Konsequenzen die ein Trauerfall unweigerlich mit sich bringt, zumindest die wirtschaftlichen Aspekte keine Schwierigkeit mehr dar. Doch natürlich muss zuerst eine solche Versicherung abgeschlossen werden. Wie bei anderen Lebensversicherungen auch, steht auch im Zusammenhang mit der Risikolebensversicherung eine Gesundheitsprüfung im Raum. Diese soll anhand von Vorerkrankungen eine Einschätzung ermöglichen, wie groß das Risiko des plötzlichen Ablebens einer Person ausfällt und dieses Risiko berechnen. Doch viele Menschen wollen diesen Schritt lieber umgehen.

Allerdings ist dies nicht möglich, denn seit einer Gesetzesänderung sind die entsprechenden Angaben Pflicht, sodass es eine Risikolebensversicherung ohne eine Gesundheitsprüfung nicht mehr gibt. Das Gesetz sieht auch keinen Weg vor, dass diese umgangen werden kann. Daher muss jeder neue Versicherungsnehmer die einschlägigen Fragen zu seinem Gesundheitszustand beantworten. Dies ist auch dann der Fall, wenn die korrekten Angaben zwangsläufig eine Ablehnung der Versicherung nach sich ziehen würden. Bei Falschangaben kann zudem mit empfindlichen Strafen gerechnet werden, denn hier handelt es sich eindeutig um einen Fall des Betruges.

Welche anderen Möglichkeiten gibt es?

Wer nicht auf eine andere Versicherungsform zurückgreifen möchte und tatsächlich unbedingt eine Risikolebensversicherung abschließen will, der kann das Verfahren zwar nicht umgehen, allerdings kann er es verkürzen. Seit der entsprechenden Gesetzesänderung gibt es nämlich die Möglichkeit, eine vereinfachte Gesundheitsabfrage durchzuführen. Dieses bietet im Gegensatz zur normalen Prüfung kaum Nachteile und kann auch dann noch zum Erfolg führen, wenn bei der vollen Prüfung unweigerlich eine Ablehnung im Raum stehen würde.

Bei der vereinfachten Prüfung werden dem Versicherungsnehmer nur drei einfache Fragen gestellt. Hier geht es dann um aktuelle Erkrankungen, um Vorerkrankungen und eventuelle Behandlungen in der Vergangenheit, wobei hier auch Dauerbehandlungen durch chronische Leiden zu erwähnen sind. Fallen die Angaben in einem gewissen Rahmen – jede Versicherung hat dabei ihr eigenes Bewertungsverfahren – kann eine Risikolebensversicherung auch auf diesem Wege abgeschlossen werden. Allerdings fallen die Beiträge ein klein wenig höher aus, als dies bei der gewöhnlichen Versicherung der Fall ist, denn das Risiko ist für den Versicherer nicht ganz so überschaubar. Zudem sind die Versicherungssummen geringer, wobei aber die entsprechenden Beträge immer noch ausreichend sind, um eine vollwertige Absicherung der Angehörigen zu garantieren.

Häufig gestellte Gesundheitsfragen!

Die Fragebögen der Versicherungen setzen sich in der Regel aus fünf Hauptfragen zusammen, die dann noch in verschiedene Unterpunkte aufgeteilt sind. Grundsätzlich gilt aber, dass alle Erkrankungen und Gesundheitsstörungen die in den letzten fünf Jahren einen Arztbesuch erforderlich machten, gemeldet werden müssen. Hiervon ausgenommen sind allerdings Infektionskrankheiten, solange durch diese nicht ein chronisch beeinträchtigter Gesundheitszustand zu erwarten ist. Wer sich also wegen einer Grippe hat behandeln lassen, muss diesen Faktor nicht erwähnen.

Eine weitere Frage bezieht sich auf die Gesundheitsstörungen, die innerhalb der letzten drei Monate aufgetreten sind. Diese müssen auch dann gemeldet werden, wenn kein Arzt zu diesem Problem zu Rate gezogen wurde. Allerdings gilt das gleiche Ausschlusskriterium wie im ersten Fall. Bei einer Grippe oder einer ähnlichen Erkrankung, ist eine Meldung nicht erforderlich.

Auch amtliche festgestellte Beeinträchtigungen müssen der Versicherung mitgeteilt werden und stellen dabei einen festen Punkt im Antrag dar. Hier geht es vor allem um den Grad einer eventuellen Behinderung, um eine vorliegende Erwerbsminderung oder eine Wehrdienstbeschädigung. In den meisten Fällen haben diese Angaben nur marginale Auswirkungen auf die Zusage zum Versicherungsabschluss, solange diese sich nicht als lebensbedrohlich zeigen.

Auch eine immer vorhandene Frage ist, jene nach den Kuraufenthalten oder Rehabilitationen der letzten 10 Jahre. Dieser Punkt ist für Versicherer deshalb von Bedeutung, weil anhand der Krankengeschichte festgestellt werden kann, ob chronisch fortschreitende Leiden existieren, die zu einem plötzlichen Tod des Versicherungsnehmers führen könnten.

Letztlich steht natürlich immer die Frage nach Süchten und Abhängigkeiten im Raum. Hier geht es um Drogen, Alkohol und andere Betäubungsmittel. Wer allerdings auf Schmerzmittel angewiesen ist, muss sich nicht gleich Gedanken machen, denn es dreht sich bei diesen Angaben vor allem um wirkliche Suchterkrankungen und nicht um Präparate, die aus ärztlicher Sicht erforderlich sind.

Was bedeutet Risikovoranfrage?

Wer nicht sofort einen Vertrag abschließen möchte, sondern zuerst einmal die Lage sondieren will, der kann auch eine Risikovoranfrage stellen. Bei dieser handelt es sich, ähnlich wie bei einem Kredit, um eine Prüfung der Versicherungsfähigkeit anhand des Gesundheitszustandes, wobei diese Daten nicht in das Zentrale Informationssystem der Versicherer (HIS) übertragen werden. Somit können auch bei einem negativen Ausgang der Anfrage keine Nachteile bei anderen Versicherern erwachsen, die ansonsten durch den Zugriff auf die Datenbank, sofort von einer entsprechenden Ablehnung aufgrund bestimmter Erkrankungen Kenntnis erlangen würden.

Bei der Vorabanfrage werden alle Informationen die auch bei der vollständigen Prüfung eingereicht werden müssen, an den Versicherer gesendet. Allerdings mit der Ausnahme, dass hier noch kein Antrag auf eine Risikolebensversicherung gestellt wird. Dadurch wird das Ganze rechtlich nur als Anfrage behandelt. Dies bietet dem Versicherungsnehmer auch gleich die Möglichkeit, ohne Nachteile verschiedene Versicherungsgesellschaften zu kontaktieren und zu testen, ohne das die übrigen Unternehmen hiervon Kenntnis erlangen.

Sterbegeldversicherung statt Risikolebensversicherung?

Doch was ist, wenn der Gesundheitszustand den Abschluss einer Risikolebensversicherung vollständig ausschließt. Auf eine Absicherung der Angehörigen muss dennoch nicht verzichtet werden, denn als Alternative kann hier noch die Sterbegeldversicherung genutzt werden. Diese erfordert keine Gesundheitsprüfung und ist ebenso günstig wie die Risikolebensversicherung. Allerdings fallen die Versicherungssummen deutlich geringer aus, was aber dadurch kompensiert werden kann, dass bei einer Sterbegeldversicherung mehrere Policen gleichzeitig abgeschlossen werden können. Die Summen der einzelnen Verträge addieren sich dann auf, sodass ebenso hohe Auszahlungen wie bei einer gewöhnlichen Risikolebensversicherung erreicht werden können.

Wer an anderer Stelle keinen Vertrag mehr erhält, für den kann die Sterbegeldversicherung die richtige Lösung sein. Allerdings gilt es auch hier zu Vergleichen und für sich selbst und die eigene Situation das beste Angebot zu ermitteln. Dafür sollte man sich eventuell einen Online-Rechner bedienen.